Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 21c (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 21c EnWG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 21c EnWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Düsseldorf, 12.07.2017 – VI-3 Kart 163/15 (V)
- OVG NRW, 04.03.2021 – 21 B 1162/20
- OLG Stuttgart, 12.01.2012 – 202 EnWG 8/11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 21c geändert durch Artikel 311 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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23.07.2013 Ausfertigung
§ 21c geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I 2543)
BGBl. 2013 I S. 2543
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26.07.2011 Ausfertigung
§ 21c eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2011 (BGBl. I 1554)
BGBl. 2011 I S. 1554
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.